- 671 - 1248. o. T. (Breslau.) Derselbe urkundet, dass sein Vorgänger Witoslaus das Stiftsgut Tynec (Kl. Tinz) zur Aussetzung nach deutschem Rechte verdungen hatte, nach dem Tode des Macharius aber, der mit Hinterlassung des Erbgutes des Michael gestorben war, dem jüngeren Sohne des Macharius, Lambinus, zwei Freihufen mit der Scholtisei, dem älteren Rudiger aber ein Freigut verliehen hatte. Da aber dem Lambinus sein Privileg bei Gelegenheit des Tatareneinfalles verloren gegangen, wird ihm dasselbe jetzt erneuert, und es sind hier jährlich von der Hufe je drei Scheffel Vierkorn, drei Weizen, drei Korn, drei Gerste, drei Hafer und ein Vierdung Silber zu entrichten und an den herzoglichen respective an den Stifts speicher in Breslau abzuliefern, wogegen das Stift die Zahlung des Peterspfennigs übernimmt. Zeugen. Pet. Prior, Alex., Viricus, Gallus, Swentosius, Bernhard (in No. 670 Gervard), Swentoslaus. Staats-Archiv Repert. Heliae, f. 381. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |